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Glossar

Hier finden Sie eine Erläuterung zu den wichtigsten Fachbegriffen rund um Ihren Zahnersatz.

  1. BEL

    Die Bundeseinheitliche Liste oder "bundeseinheitliches Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen" ist der schriftliche Leistungskatalog für abrechnungsfähige Leistungen eines Dentallabors. Die in dieser Liste genannten Preise sind festgelegte Höchstpreise für ein bestimmtes Leistungsniveau. Diese können je nach Bundesland unterschiedlich sein, da sie auf Länderebene verhandelt werden.

    Die gesetzlichen Krankenkassen legen hohen Wert auf die Wirtschaftlichkeit der Leistungen. Damit ist der Umfang der medizinischen Leistung durch die zur Verfügung stehenden Mittel begrenzt.
    In der neueren Bel-2 Liste werden eventuelle Mehrleistungen/-kosten aber nicht ausgeschlossen. Siehe auch Festzuschuss.

  2. BEMA

    Ist eine Abkürzung für den Bewertungsmaßstab für kassenzahnärztliche Leistungen, welche die Abrechnungsgrundlage zwischen Zahnärzten und Krankenkassen bildet. Die nicht kassenärztlichen Leistungen werden entsprechend der GOZ abgerechnet.

  3. Biokompatibel

    Biokompatibel bedeuted körperverträglich und bezieht sich auf die bei der Herstellung des Zahnersatzes verwendeten Materialien. Alle bei ident zahnersatz verwendeten Legierungen sind biokompatibel, d.h. sie verhalten sich im Körper neutral. Sie sind allergiefrei und rufen keine toxischen Reaktionen hervor.

  4. Bonusheft

    Durch die lückenlose Führung eines Bonusheftes kann der Zuschuß zum Zahnersatz durch die GKV erhöht werden. Wer also seine Zähne pflegt, jährlich mindestens einmal zum Zahnarzt geht und sich dies durch einen Stempel im Bonusheft bestätigen läßt, bekommt bei notwendigem Zahnersatz über den Festzuschuß hinaus Geld von der Kasse. Dabei gilt folgende Regelung: für fünf Stempel in Folge gibt es 20 % Bonus, für zehn Jahre in Folge 30 %. Diese Prozentzahlen beziehen sich jedoch nicht auf die Gesamtkosten der Regelversorgung, sondern auf die Höhe des Festzuschußes.

  5. Brücke

    Eine Brücke „überbrückt" eine Zahnlücke, und ist fest auf den benachbarten Zähnen (Pfeilern) verankert. Diese Pfeiler (mindestens 2) können aus natürlichen Zähnen, oder wenn nicht mehr vorhanden, aus einem oder mehreren Zahnimplantaten bestehen. Der tragende Teil der Brücke besteht aus einer goldhaltige Legierung oder einer Nicht-Edelmetalllegierung (NEM).
    Da man eine Brücke mit Keramik beschichten kann, können täuschend echte, kosmetisch hervorragende Ergebnisse durch sie erzielt werden.
    Eine Brücke unterscheidet sich von einer herausnehmbaren Zahnprothese in der Kaufunktion erheblich und stellt das natürliche Kaugefühl wieder her. Bei Brücken gibt es keine Druckstellen, weil der Kaudruck nicht wie bei einer Prothese auf dem Zahnfleisch lastet, sondern von den Pfeilern aufgenommen und in den umgebenden Knochen gelenkt wird. Darüber hinaus fördert die Übertragung der Kaukraft in den Knochen, wie beim natürlichen Zahn, den Erhalt der Knochensubstanz.

  6. Edelmetall-Legierung

    Edelmetalllegierungen sind übliche Materialien zur Fertigung von Zahnersatz. Neben der hohen Bioverträglichkeit haben hochgoldhaltige Legierungen einen niedrigeren Härtegrad als nichtedle Legierungen. Sie verhalten sich damit gegenüber der natürlichen Zahnsubstanz (z.B. im Gegenbiß) sehr viel schonender als NEM, sind jedoch erheblich teurer (je nach Goldgehalt zwischen 20 u. 25 €/Gramm) und müssen vom Patienten selbst getragen werden. Es ist zu beachten, daß bei der Aufstellung des Heil- und Kostenplans (HKP) durch Ihren Zahnarzt die Kosten für goldhaltige Legierungen nur geschätzt werden können. Für die Gesamtkosten entscheidend ist die tatsächliche Abrechnung nach Lieferung.

  7. Eigenanteil, Eigenbeteiligung

    Ist der Teil der Kosten, der nicht durch den Zuschuß der Krankenversicherung gedeckt wird, muß also vom Patienten selbst getragen werden.

  8. Festzuschuss

    Der Festzuschu� ist der durch die GKV übernommene Anteil an den Gesamtkosten des Zahnersatzes inklusive der zahnärztlichen Leistung. Für einen bestimmten zahnärztlichen Befund (z.B. �berkronung eines Backenzahnes) erhält der Patient einen "festen Zuschu�" zu den Kosten der Behandlung. Ist der Zahnersatz teurer als der Festzuschu�, so mu� der Patient den Restbetrag selbst tragen (Eigenanteil). Das bedeutet auch, da� der Patient keinen Anspruch auf eine (prothetische) Sachleistung mit Eigenbeteiligung hat, sondern auf einen Geldbetrag. Dieser wird aus einem oder mehreren Festzuschu�-Beträgen errechnet; die Höhe des Festzuschu�es ist abhängig vom zahnmedizinischen Befund (befundorientierter Festzuschu�) und dem jeweiligen Bonus. Befundorientiert bedeutet dabei, da� der Patient, unabhängig davon, ob er sich für eine (medizinisch anerkannte) preiswerte oder aufwendige Lösung entscheidet, immer den gleichen Festzuschu� erhält. Bestandteile der Versorgungen die darüber hinausgehen und eher einer Behandlungsoptimierung oder dem Komfort bzw. der Kosmetik (z.B. eine Vollverblendung) dienen, müssen durch den Patienten selbst bezahlt werden.
    Der Festzuschu� ist für jeden Patienten (in Abhängigkeit vom Bonusheft) gleich. Ausgenommen sind Härtfallregelungen. Zu den Härtefallregelungen informieren Sie sich bitte bei Ihrer GKV.

  9. GKV

    Gesetzliche Krankenversicherung

  10. GOZ

    Die Gebührenordung für Zahnärzte ist die amtliche Grundlage für nicht kassenärztliche Leistungen. Kassenärztliche Leistungen werden nach BEMA abgerechnet.

  11. Heil- und Kostenplan

    Der HKP wird vom Zahnarzt für neuen Zahnersatz angefertigt. In diesem Plan ist der Befund und alle zur Heilung anfallenden Kosten aufgelistet. Als Patient können Sie vom Zahnarzt verlangen, daß der Kostenvoranschlag des Labors beigelegt wird, aus welchem hervorgeht, für welche zahntechnischen Leistungen welcher Preis verlangt wird. Das ermöglicht Ihnen einen einfacheren Kostenvergleich zwischen verschiedenen Laboren. Dieser Plan muß vom Patienten bei der Krankenkasse zur Genehmigung der Behandlung vorgelegt werden. Nur mit einem genehmigten Plan besteht ein Anspruch auf die Auszahlung des Festzuschusses.

  12. Implantat

    Alternativ zu einer Brücken- oder Teleskopversorgung kann auch ein Implantat genutzt werden, um ein Lückengebiss zu versorgen. Hierbei implantiert der Zahnarzt oder Oralchirurg eine Schraube (meist aus Titan) als künstliche Zahnwurzel in den Knochen. Nach eine Einheilphase wird auf dem Implantat ähnlich wie bei einem natürlichen Zahn ein entsprechender Zahnersatz gefertigt. Implantate können auch zur Versorgung von zahnlosen Kiefern genutzt werden. Ausschlaggebend für eine Verwendung von Implantaten sind der allgemeine Gesundheitszustand und der Knochenbestand im Kiefer. Implantate sind im allgemeinen eine Privatleistung.

  13. Inlay

    Ein Inlay ist eine Einlagefüllung zur Behandlung von Kariesfolgen. Das laborgefertigte Inlay kann aus verschiedenen Materialien, wie Gold oder Keramik hergestellt werden. Es wird in der Regel im Seitenzahnbereich angewendet und ersetzt Teile der Kaufläche, jedoch nicht die Höcker des Zahnes.

  14. Keramik

    Keramik ist hinsichtlich der Lichtbrechung, Brillanz und Festigkeit der natürlichen Zahnsubstanz sehr ähnlich. Die Lichtstrahlen, die in die Zahnoberfläche eintreten, werden durch die Lichtbrechung der Keramikschichten in das angrenzende Zahnfleisch weitergeleitet. Dadurch erhält das Zahnfleisch wie bei den natürlichen Zähnen eine vitale, frisch-rosa Farbe und sieht gesund aus. Keramik als Material für Zahnersatz besticht weiterhin durch seine ausgezeichnete Biokompatibilität.

  15. Krone

    Die Zahnkrone ist der obere Anteil eines Zahnes, der aus dem Zahnfleisch herausragt. Sie ist mit Zahnschmelz bedeckt, der härtesten im menschlichen Körper vorkommenden Substanz. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird auch die künstliche Überkronung des Zahnes, hergestellt durch den Zahntechniker, als Krone bezeichnet. Die Zahnwurzel, fest verankert im Kieferknochen, trägt die Krone.
    Bei Kariesschäden an großen Teilen der natürlichen Zahnkrone kann bei einem ansonsten erhaltungswürdigen Zahn ein überkronender Zahnersatz eingesetzt werden. Dieser kann z.B. aus einer goldhaltige Legierung oder NEM (Nicht-Edelmetalllegierung) bestehen. Eine solche Krone kann mit Keramik beschichtet werden, wodurch ein sehr natürlich wirkender Zahnersatz geschaffen wird, der auch höchsten ästhetischen Ansprüchen genügt. Alternativ kann eine Versorgung auch mit einer vollkeramischen Krone erfolgen.

  16. Nicht-Edelmetall-Legierungen

    Nicht-Edelmetall-Legierungen (NEM) bestehen in der Regel auf Chrom-, Kobalt- oder Molybdänbasis. NEM Legierungen sind oft die preiswerteste Alternative, wenn auch nicht unbedingt die ästhetischste. Sie werden vorwiegend im Bereich des herausnehmbaren Zahnersatzes verarbeitet, sind sind härter, fester und haben einen höheren Schmelzpunkt als edelmetallhaltige Legierungen. Im Hinblick auf die Korrosionsfestigkeit sind NEM-Legierungen stärker löslich als Edelmetall-Legierungen. Manchmal wird auch der Begriff EMF (Edelmetall-freie Legierung) verwendet.

  17. Onlay

    Ein Onlay ist der Ersatz der defekten Zahnwände durch Übergreifen des Onlays über die Höcker des Zahns, die die Kaukraft tragen. Auch das Onlay kann aus verschiedenen Materialien, wie Gold und Keramik hergestellt werden. Der Übergang vom Inlay über das Onlay zur Teilkrone ist fließend. Die Art der Versorgung hängt von dem Erhalt der gesunden Zahnsubstanz ab.

  18. PKV

    Private Krankenversicherung
  19. Regelversorgung

    Die Regelversorgung beschreibt eine zahnärztliche, medizinisch ausreichende und wirtschaftliche Therapieleistung vom Standpunkt der Gesetzlichen Krankenversicherung. Sie beinhaltet das Honorar für die zahnärztlichen Leistungen und die Kosten für die Leistung des Dentallabors für einen Zahnersatz. Ästhetische Gesichtspunkte stehen dabei nicht im Vordergrund. Auf dieser Grundlage werden die Festzuschüsse berechnet, die die gesetzlichen Krankenkassen ab 2005 für die Behandlung mindestens bezahlen müssen.

    Für jeden Befund des Zahnarztes wird entsprechend §56 Sozialgesetzbuch V durch den gemeinsamen Bundesauschuß eine Regelversorgung festgelegt. Hier wird u. a. festgelegt, daß keramische Verblendungen nur noch für die Zähne im unmittelbar sichtbaren Bereich (Zähne 15 – 25 und 34 – 44) und dort auch nur auf der vestibulär Seite (Außenseite) durch die gesetzlichen Krankenkassen bezuschußt werden. Ebenfalls wurde hier die Versorgung mit NEM (Nichtedelmetalllegierungen) als Regelversorgung festgelegt, sodaß goldhaltige Legierungen oder vollkeramische Versorgungen in den Bereich der durch den Patienten selbst zu zahlenden, privaten Leistungen fallen.

  20. Teleskope, teleskopierender Modellguss

    Ist eine Versorgung des Lückengebisses mit festsitzendem Zahnersatz nicht möglich, bieten Teleskope eine im Bezug auf Tragekomfort und Ästhetik angenehmere Alternative zum Klammermodellguss. Je nach Situation werden 2 oder mehr Zähne mit festsitzenden Primärkronen versorgt, über die dann eine (verblendete) herausnehmbare Außenkonstruktion gefertigt wird.

  21. Verblendungsbereich

    Zahnersatz aus Metall im sichtbaren Bereich gilt schon lange nicht mehr als Schönheitsideal oder Zeichen des Wohlstands. Der Kostendruck der GKVs steht aber einer vollständigen Verblendung eines jeden Zahnersatzes (z.B. einer Krone) entgegen. Das Wirtschaftlichkeitsgebot läßt nur noch eine teilweise Verblendung auf der vestibulären (Außen-) Seite des Zahns, und dann auch nur für Zähne im unmittelbar sichtbaren Bereich zu. Das betrifft die Zähne 15 - 25 u. 34 – 44, also im Oberkiefer die Frontzähne und die kleinen Backenzähne, und im Unterkiefer die Frontzähne, aber nur noch die vorderen kleinen Backenzähne. Dies ist ästhetisch nicht unbedingt befriedigend. Wer eine vollständige Verblendung wünscht muß die damit verbundenen Mehrkosten selbst tragen. Bei ident bekommen Sie jedoch alle vestibulär verblendeten Kronen und Brücken ganz ohne Mehrkosten vollverblendet.

  22. VMK

    Bei einer Verbund-Metall-Keramik Krone (VMK) wird die gegenüber der reinen metallischen Versorgung optisch ansprechendere keramische Verblendung auf ein Metallgerüst aufgetragen. Für dieses Gerüst können verschiedene goldhaltige oder NEM Legierungen verwendet werden.

  23. Voll- und Teilprothesen

    Die Vollprothese ersetzt im Ober- oder Unterkiefer jeweils komplett fehlende Zahnreihen. Teilprothesen werden an noch stehenden Zähnen mit Klammern befestigt. Eine Prothese liegt auf dem Zahnfleisch auf und ist in der einfachsten und preisgünstigsten Ausführung eine Kunststoffprothese oder eine Modellgußprothese mit gegossenen Halte- und Stützvorrichtungen.

  24. Vollkeramik

    Neben der unverblendeten oder verblendeten metallischen Ausführung von Zahnersatz, gibt es seit einigen Jahren auch die Möglichkeit einer vollkeramischen Versorgung, d.h. Kronen und Brücken nur aus Keramik herzustellen. Keramik ist hinsichtlich der Lichtbrechung, Brillanz und Festigkeit der natürlichen Zahnsubstanz sehr ähnlich. Die Lichtstrahlen, die in die Zahnoberfläche eintreten, werden durch die Lichtbrechung der Keramikschichten in das angrenzende Zahnfleisch weitergeleitet. Dadurch erhält das Zahnfleisch wie bei den natürlichen Zähnen eine vitale, frisch-rosa Farbe und sieht gesund aus. Keramik als Material für Zahnersatz besticht weiterhin durch seine ausgezeichnete Biokompatibilität. ident zahnersatz arbeitet mit dem IPS e.max -Verfahren, sowie mit Zirkonoxid um Ihnen höchste Qualität und größtes Wohlbefinden zu bieten.

  25. Zirkonoxid

    Zahnersatz aus Zirkonoxid erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Es handelt sich dabei um metallfreien, vollkeramischen Zahnersatz. Aufgrund der hellen Farbe des Materials lassen sich bessere Farbergebnisse erzielen als bei Metallkeramikversorgungen. Aufgrund seiner hohen Festigkeit lassen sich auch lange Brücken und zirkuläre Versorgungen aus diesem Material erstellen.

  26. Zuzahlung





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